15.04.2024 Friedhöfe: Schönenberg (Alt + Neu), Kübelberg, Sand
16.04.2024 Friedhöfe: Schmittweiler, Waldmohr, Waldziegelhütte, Dunzweiler, Breitenbach, Bambergerhof
22.04.2024 Friedhöfe: Glan-Münchweiler, Rehweiler, Henschtal, Trahweiler, Sangerhof, Steinbach am Glan, Matzenbach, Eisenbach, Gimsbach, Börsborn, Gries
23.04.2024 Friedhöfe: Dittweiler, Altenkirchen, Ohmbach, Langenbach, Krottelbach, Herschweiler-Pettersheim, Wahnwegen, Frohnhofen
24.04.2024 Friedhöfe: Brücken (Pfalz)
Die Prüfung wird von einem hierfür speziell zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt.
Soweit lose Grabsteine festgestellt werden, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich zur Beseitigung der Gefahrenstelle aufgefordert. Wird der ordnungswidrige Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so kann die Gemeinde die fachlich vertretbaren Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Verantwortlichen selbst treffen.
Bei Gefahr im Verzuge, z.B. wenn der Grabstein umzustürzen droht, werden die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Umlegen des Grabmals, Absperren der Grabstelle…) sofort getroffen.
Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Abteilung Friedhofswesen, Tel.: 06373/504-203.