reinigungspersonal Als Vertretungs- bzw. Springerkräfte (m/w/D) - Verbandsgemeinde

    Stellenausschreibung

    Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht


    Reinigungspersonal als Vertretungs- bzw. Springerkräfte (m/w/d)

    für die Reinigung von Schul-/Kita- oder Verwaltungsgebäuden in Vertretung der regulären Reinigungskräfte bei Erkrankung, Urlaub oder sonstigen Verhinderungsgründen.

     

    Es handelt sich um Teilzeitstellen mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 13 Stunden. Die Arbeitszeit liegt in der Regel am Nachmittag außerhalb des Schulbetriebes bzw. außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Rathäuser oder Kindertagesstätten. Aufgrund der wechselnden Einsatzorte müssen Sie die Bereitschaft mitbringen ggfs. Mehrarbeit zu leisten, die in Zeiten ohne Einsatz abgefeiert werden kann.

    Die Einsatzstellen können bei Bedarf wohnortnah zugeteilt werden. Sie sollten dennoch flexibel sein und möglichst den Führerschein der Klasse B und einen Pkw besitzen.

     

    Die Vergütung erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.


    Sind Sie interessiert? Bitte rufen Sie uns an – unsere Personalverwaltung steht Ihnen für Fragen unter den Telefon-Durchwahlen 06373 / 504- 140 bis 145 gerne zur Verfügung. Sie können sich auch schriftlich oder per Email bewerben (tabellarischer Lebenslauf genügt):

    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
    Fachbereich 1A 1.2 – Personal
    Rathausstr. 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg
    oder per Email an (bevorzugt als PDF)


    Hinweise: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.


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