Reinigungskraft (M/W/D) für die Grundschule Breitenbach- Verbandsgemeinde Oberes Glantal

    Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal sucht ab sofort eine


    Reinigungskraft (m/w/d)

    für die Grundschule in 66916 Breitenbach

    (Teilzeit, unbefristet)


    Es handelt sich um eine unbefristete Teilzeitstelle mit einer durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden.

     
    Wir suchen eine zuverlässige Kraft mit Ordnungssinn und strukturierter Arbeitsweise. Idealerweise verfügen Sie bereits über Kenntnisse in der Unterhaltsreinigung mit dem 4-Farb-System. Sie sollten die Bereitschaft mitbringen im Vertretungsfall Mehrarbeitsstunden zu leisten. Außerdem benötigen Sie den Nachweis der Masernimmunität bzw. die Bereitschaft sich gegen Masern impfen zu lassen.

    Die Reinigung der Schulräume erfolgt in der Regel nachmittags außerhalb des Schulbetriebes.

     

    Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVÖD) nach Entgeltgruppe 1 und beinhaltet alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen, wie betriebliche Zusatzversorgung, vermögenswirksame Leistungen, Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt. Die Verbandsgemeinde Oberes Glantal bietet außerdem die Möglichkeit des JobRad-Leasings.

    Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.

     

    Bitte richten Sie Ihre Kurzbewerbung mit tabellarischem Lebenslauf bis 14.08.2025 an:

     

    Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, Fachbereich 1A.2 - Personal
    Rathausstr. 8, 66901 Schönenberg-Kübelberg

    oder per Email an: (bevorzugt als PDF)


    Für Fragen steht Ihnen unsere Personalverwaltung gerne zur Verfügung (Tel. 06373/504-141 bis 145).


    Hinweis: Aus Kostengründen kann eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht erfolgen. Wir bitten daher keine Originale und keine Bewerbungsmappen oder Folien einzureichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Bewerbungsdaten richtet sich nach der EU-DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz. Bewerbungs-, Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.

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