⇑ / Ausweis und Pass / Personalausweis / Elektronischer Identitätsnachweis Sperrung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.09Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.09Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.08Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Torsten Rudolph
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Sabrina Schulze
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Galina Tarasenko
Postadresse
Room Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises können Sie die Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises bei der zuständigen Stelle veranlassen. So können Sie einen Missbrauch Ihres Dokumentes auszuschließen.
Verfahrensablauf
Die Sperrung können Sie persönlich bei der zuständigen Stelle oder telefonisch über die Sperrhotline erledigen. Diese wird sofort eingeleitet. Gleichzeitig informiert die Personalausweisbehörde die Polizei über den Verlust des Ausweises.
Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Gebühren fallen an?
- Sperrung gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline:
Im Inland gebührenfrei. Die Höhe der Gebühren aus dem Ausland richtet sich nach den Preisen des jeweiligen ausländischen Anbieters/Netzbetreibers.
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich.