⇑ / Personalausweis Ausstellung vorläufig
Zuständige Mitarbeiter
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.09Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.09Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.08Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Torsten Rudolph
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Sabrina Schulze
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Galina Tarasenko
Postadresse
Room Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, falls Sie für einen konkreten Anlass einen Personalausweis sofort benötigen und die Ausstellung eines Personalausweises durch die Bundesdruckerei aus zeitlichen Gründen nicht mehr möglich ist.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der jetzige Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- ggf. werden zur einmaligen Überprüfung der Namensschreibweise weitere Unterlagen (z.B. Geburts- oder Heiratsurkunde) benötigt. Nähere Informationen erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle
Welche Gebühren fallen an?
EUR 10,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Gültigkeit: max. 3 Monate (wird von der Personalausweisbehörde unter Berücksichtigung des Nutzungszwecks festgelegt)