Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und ein Blick
ins Grüne– ein naturnaher Bach bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten.
Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger
haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die
Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.
Untenstehend finden Sie daher eine achtteilige Informationsreihe für
Gewässeranlieger. Die Informationsblätter wurden herausgegeben von der
Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und
Landschaftsentwicklung (GFG). Die GFG ist eine Tochtergesellschaft der
Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und
wird von den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland finanziert.
Fachlich wird die GFG von der DWA unterstützt.
Auszug aus dem Gesetz zur Ordnung des
Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten
(1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein
können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um
1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,
2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers
sicherzustellen,
3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und
4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.
(2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren
verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur
Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen
Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
Link zum Wasserhaushaltsgesetz
https://www.gesetze-im-imternet.de/whg_2009/
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der Verbandsgemeinde wenden:
Frau Stefanie Schneider
Besucheradresse
Raum-Nr.: W1-5.02Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Aufgaben
- Umwelt- und Naturschutz
- Hochwasser- und Starkregenkonzept
Funktion
Sachbearbeitung

Herr Michael Steinmetz
Besucheradresse
Raum-Nr.: W1-3.08Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Aufgaben
- Umwelt- und Naturschutz
- Gewässer
- Flurbereinigung
- Spielplätze
- Prüfungen Brücken u. Ingenieurtechnische Bauwerke
Funktion
Sachbearbeitung
