Infos für Gewässeranlieger


    Idyllisches Plätschern, Fische, Vögel und ein Blick ins Grüne– ein naturnaher Bach bietet Entspannung und Erholungsmöglichkeiten. Wer ein Grundstück an einem Bach hat, kann sich glücklich schätzen: Gewässeranlieger haben ein Stück Natur und Erholung vor der Haustür - damit aber auch die Verpflichtung, dies zum eigenen und zum Nutzen der Allgemeinheit zu erhalten.

    Untenstehend finden Sie daher eine achtteilige Informationsreihe für Gewässeranlieger. Die Informationsblätter wurden herausgegeben von der Gemeinnützigen Fortbildungsgesellschaft für Wasserwirtschaft und Landschaftsentwicklung (GFG). Die GFG ist eine Tochtergesellschaft der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) und wird von den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland finanziert. Fachlich wird die GFG von der DWA unterstützt.



    Auszug aus dem Gesetz zur Ordnung des

    Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

    § 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten


    (1) Jede Person ist verpflichtet, bei Maßnahmen, mit denen Einwirkungen auf ein Gewässer verbunden sein

         können, die nach den Umständen erforderliche Sorgfalt anzuwenden, um


    1. eine nachteilige Veränderung der Gewässereigenschaften zu vermeiden,

    2. eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers  

        sicherzustellen,

    3. die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushalts zu erhalten und

    4. eine Vergrößerung und Beschleunigung des Wasserabflusses zu vermeiden.


    (2) Jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, ist im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren

         verpflichtet, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur

         Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen

         Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.


    Link zum Wasserhaushaltsgesetz

    https://www.gesetze-im-imternet.de/whg_2009/




    Bei Fragen können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der Verbandsgemeinde wenden:


    Frau Stefanie Schneider

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-5.02
    Rathausstraße 14
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Aufgaben

    • Umwelt- und Naturschutz
    • Hochwasser- und Starkregenkonzept

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Herr Michael Steinmetz

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    Raum-Nr.: W1-3.08
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    Aufgaben

    • Umwelt- und Naturschutz
    • Gewässer
    • Flurbereinigung
    • Spielplätze
    • Prüfungen Brücken u. Ingenieurtechnische Bauwerke

    Funktion

    Sachbearbeitung

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