Wir sind für Sie da
Bei uns stehen Sie mit Ihren Anliegen und Wünschen im Mittelpunkt. Sprechen Sie uns an.
Die Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung sind gerne für Sie da:
⇑ / Kommunale Wirtschaftsförderung
Zuständige Mitarbeiter
Herr Daniel Emrich
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-5.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Herr Manuel Geppert
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-5.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Edda Näher
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-5.05Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Leitung der Stabsstelle
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Unter kommunaler Wirtschaftsförderung versteht man allgemein alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung die selbstständig und eigenverantwortlich auf kommunaler Ebene durchgeführt werden.
Im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit werden geeignete Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, zur Verbesserung des Arbeitsplatzangebots, ggf. auch zur Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ergriffen.
Durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen soll einerseits der aktuelle Bestand an Gewerbe- und Industrie gehalten werden, andererseits im Rahmen städtebaulicher- und raumplanerischer Rahmenbedingungen akitives Standortmarketing betrieben werden.
Instrumente einer aktiven kommunale Wirtschaftsförderung:
- Schaffung von Infrastruktur (Erschließung, Flächenmanagement)
- Verkehrstechnische Anbindung
- Gründerzentren, Gewerbeparks
- Finanzielle Rahmenbedingungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben
Hierzu zählen insbesondere:
- Besondere Mietkonditionen und Kaufpreise
- Bürgschaften im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben
- Günstige Steuern und Gebührensätze (Gewerbesteuerhebesatz und Entsorgung)
Die Zuständigkeiten sind höchst unterschiedlich geregelt.
Sie können direkt beim Bürgermeister / Wirtschaftsförderungsdezernent, bei eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder einem Amt bzw. Sachgebiet der Verwaltung liegen.
Wenden Sie sich an die für den ausgewählten Ort (Bezugsort) zuständige:
- Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt
- Stadtverwaltung einer kreisangehörigen Stadt
- Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung