Ihre Ansprechpartner

    Ansprechpartner

    Wir sind für Sie da

    Bei uns stehen Sie mit Ihren Anliegen und Wünschen im Mittelpunkt. Sprechen Sie uns an.
    Die Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung sind gerne für Sie da:


    / Kommunale Wirtschaftsförderung

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Daniel Emrich

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-5.04
    Rathausstraße 8
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Herr Manuel Geppert

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-5.04
    Rathausstraße 8
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Edda Näher

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-5.05
    Rathausstraße 8
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Leitung der Stabsstelle

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Unter kommunaler Wirtschaftsförderung versteht man allgemein alle Maßnahmen der Wirtschaftsförderung die selbstständig und eigenverantwortlich auf kommunaler Ebene durchgeführt werden.

    Im Rahmen der kommunalen Finanzhoheit werden geeignete Maßnahmen zur Erhaltung oder Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft, zur Verbesserung des Arbeitsplatzangebots, ggf. auch zur Verbesserung der örtlichen Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen ergriffen.

    Durch Schaffung günstiger Rahmenbedingungen soll einerseits der aktuelle Bestand an Gewerbe- und Industrie gehalten werden, andererseits im Rahmen städtebaulicher- und raumplanerischer Rahmenbedingungen akitives Standortmarketing betrieben werden.

    Instrumente einer aktiven kommunale Wirtschaftsförderung:

    • Schaffung von Infrastruktur (Erschließung, Flächenmanagement)
    • Verkehrstechnische Anbindung
    • Gründerzentren, Gewerbeparks
    • Finanzielle Rahmenbedingungen im Rahmen gesetzlicher Vorgaben

    Hierzu zählen insbesondere:




    • Besondere Mietkonditionen und Kaufpreise
    • Bürgschaften im Rahmen strenger gesetzlicher Vorgaben
    • Günstige Steuern und Gebührensätze (Gewerbesteuerhebesatz und Entsorgung)
    Maßnahmen der kommunalen Wirtschaftsförderung können flankiert werden durch die  Regionale Wirtschaftsförderung
    An wen muss ich mich wenden?

    Die Zuständigkeiten sind höchst unterschiedlich geregelt.

    Sie können direkt beim Bürgermeister / Wirtschaftsförderungsdezernent, bei eigenen Wirtschaftsförderungsgesellschaften oder einem Amt bzw. Sachgebiet der Verwaltung liegen.

    Wenden Sie sich an die für den ausgewählten Ort (Bezugsort) zuständige:

    • Kreisverwaltung / Verwaltung der kreisfreien Stadt
    • Stadtverwaltung einer kreisangehörigen Stadt
    • Verbandsgemeinde- oder Gemeindeverwaltung

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