- Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Freiberufler und Unternehmen bis 10,0 Mitarbeiter
Durch die Corona-Krise geraten insbesondere kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe in finanzielle Schwierigkeiten. Darum hat die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen (PDF, 468 KB) ergriffen, um Unternehmen zu unterstützen - schnell und unbürokratisch.
- Informationen finden Sie hierzu auf der Seite des Bundesministreriums für Wirtschaft und Energie hier
- Informationen für
Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld erhalten Sie hier
Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt "Kurzarbeitergeld (KUG) hier
Für Fragen zur Kurzarbeit steht Ihnen die Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Zuständig ist die jeweilige örtliche Arbeitsagentur.
Unternehmenshotline der Arbeitsagentur: 0800 - 45555 20
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Kredite für Unternehmen
Informationen zum Angebot der KfW finden Sie hier
Erste Ansprechpartner sind die Hausbanken.
- Finanzielle
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen
Für konkrete Fragen zur finanziellen Wirtschaftsförderung, insbesondere auch Liquiditätshilfen (Darlehen und Bürgschaften), wenden Sie sich bitte an:
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Beratungshotline 06131 / 6172-1333, E-Mail:
Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8:00 bis 18:00 Uhr besetzt.
Weitere Informationen finden Sie hier
Bei Fragen zu Bürgschaften steht auch die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz als Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine Liste der Ansprechpartner finden Sie hier
- Ansprechpartner des landes bei Liquiditätsproblemen
- Steuerliche
Maßnahmen
Hinweise zur Anpassung von Vorauszahlungen, Stundungsmaßnahmen etc. für die vom Corona-Virus betroffenen Unternehmen finden Sie hier
Anträge auf Herabsetzung der Vorauszahlungen des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuervorauszahlungen sind unmittelbar an das örtlich zuständige Finanzamt zu richten. Das Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz stellte auf ihrer Internetpräsenz einen Antragsvordruck zur Verfügung. Den Antragsvordruck finden zu über folgenden Link:
https://www.lfst-rlp.de/service/presse/aktuelles/detail/steuerliche-hilfen-in-der-corona-krise
Anträge auf Anpassung von Vorauszahlungen können zudem online gestellt werden unter:
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/eingvorauszlg
- Industrie- und
Handelskammer (IHK)
- Deutscher Industrie-
und Handelskammertag
-
Hotline des
Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum
Corona-Virus
Telefon: 030 /18615 1515
erreichbar Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr