Verbandsgemeindekasse – als
Vollstreckungsbehörde – Oberes Glantal
Standort S3 – Glanstraße 46, 66901 Schönenberg-Kübelberg
Öffentliche Mahnung
Die Verbandsgemeindekasse macht darauf aufmerksam, dass bis zum
15.05.2025
sämtliche öffentlich-rechtliche Abgaben und privatrechtliche Forderungen, wie z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, Wasser- und Schmutzwassergebührenbescheide, Kindergartenbeiträge, Mieten und Pachten,……..etc. fällig waren.
Sollten Sie noch nicht alle geschuldeten Beträge beglichen haben, werden Sie gebeten die
Rückstände innerhalb einer Woche auszugleichen.
Die Forderungen müssten sonst mittels Vollstreckung zwangsweise eingezogen werden.
Bitte überprüfen Sie die Ihnen vorliegenden Bescheide.
Sie ersparen sich dadurch vermeidbare Mahn- bzw. Vollstreckungskosten.
Schönenberg-Kübelberg, den 15.05.2025
Verbandsgemeindekasse
gez. Feller
(Kassenverwalter)