Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler,
der Ortsgemeinderat hat den Beschluss gefasst, in sämtlichen Nebenstraßen der Ortsgemeinde Glan-Münchweiler Tempo-30 Zonen einzurichten.
Nun kann ich Ihnen mitteilen, dass wir uns in den letzten Zügen befinden und nach und nach in allen Seitenstraßen die Tempo-30 Zonen eingerichtet werden. Die bereits bestehenden Zonen sowie die Verkehrsberuhigten Bereiche bleiben selbstverständlich erhalten, hier wird die Beschilderung nicht geändert.
Gerne möchte ich Sie aber nun auch auf die wesentlichen Vorteile, warum der Ortsgemeinderat sich zur Errichtung der Tempo-30 Zonen entschieden hat und die Änderungen, welche mit der Einrichtung solcher Zonen einhergehen, aufmerksam machen:
- Die Tempo-30 Zonen werden eingerichtet, da der fließende Verkehr in erhöhtem Maße Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer, Kinder) und Anwohner nehmen soll. Aus diesem Grund wird die Geschwindigkeit auf ein niedrigeres Niveau beschränkt.
- Weniger Schadstoffausstoß und weniger Lärmbelästigung
- Generell gilt in Tempo-30 Zonen rechts-vor-links. Bedeutet, sämtliche vorhandene Vorfahrtsbeschilderung wird entfernt. Dies erfordert - besonders in der ersten Zeit- mehr Achtsamkeit im Straßenverkehr, da Sie dann an bestimmten Stellen, wo Sie vorher Vorfahrt hatten, nun keine mehr haben, beispielsweise in der Glanstraße.
- Die Vorfahrtregeln auf und von den Straßen des überörtlichen Verkehrs (B 423 - die Ringstraße, die Homburger Straße und Bettenhausen gelten jedoch weiterhin, diese Vorfahrtsbeschilderung wird nicht entfernt.
Bei Rückfragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Ortsgemeinde sowie die Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Oberes Glantal gerne zur Verfügung.
Ihr Ortsbürgermeister
Karl-Michael Grimm