23.04.2025 Friedhöfe: Schönenberg (Alt + Neu), Kübelberg, Sand
24.04.2025 Friedhöfe: Waldmohr, Waldziegelhütte, Dunzweiler, Breitenbach, Bambergerhof
25.04.2025 Friedhöfe: Glan-Münchweiler, Rehweiler, Henschtal, Trahweiler, Sangerhof, Steinbach am Glan, Matzenbach, Eisenbach, Gimsbach, Börsborn, Gries
28.04.2025 Friedhöfe: Brücken (Pfalz), Schmittweiler, Dittweiler
29.04.2025 Friedhöfe: Altenkirchen, Ohmbach, Langenbach, Krottelbach, Herschweiler-Pettersheim, Wahnwegen, Frohnhofen
Die Prüfung wird von einem hierfür speziell zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt.
Soweit lose Grabsteine festgestellt werden, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich zur Beseitigung der Gefahrenstelle aufgefordert. Wird der ordnungswidrige Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so kann die Gemeinde die fachlich vertretbaren Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Verantwortlichen selbst treffen.
Bei Gefahr im Verzuge, z.B. wenn der Grabstein umzustürzen droht, werden die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Umlegen des Grabmals, Absperren der Grabstelle…) sofort getroffen.
Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Abteilung Friedhofswesen, Tel.: 06373/504-203.