Standfestigkeitsprüfung von Grabmalen

    In den Kalenderwochen 17/2025 und 18/2025 findet auf den nachfolgenden Friedhöfen der Verbandsgemeinde die jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von stehenden Grabmalanlagen statt:

    23.04.2025    Friedhöfe: Schönenberg (Alt + Neu), Kübelberg, Sand

     

    24.04.2025    Friedhöfe: Waldmohr, Waldziegelhütte, Dunzweiler, Breitenbach, Bambergerhof

     

    25.04.2025    Friedhöfe: Glan-Münchweiler, Rehweiler, Henschtal, Trahweiler, Sangerhof, Steinbach am Glan, Matzenbach, Eisenbach, Gimsbach, Börsborn, Gries

     

    28.04.2025    Friedhöfe: Brücken (Pfalz), Schmittweiler, Dittweiler

     

    29.04.2025    Friedhöfe: Altenkirchen, Ohmbach, Langenbach, Krottelbach, Herschweiler-Pettersheim, Wahnwegen, Frohnhofen

     

    Die Prüfung wird von einem hierfür speziell zertifizierten Fachunternehmen durchgeführt.

     

    Soweit lose Grabsteine festgestellt werden, werden die Nutzungsberechtigten schriftlich zur Beseitigung der Gefahrenstelle aufgefordert. Wird der ordnungswidrige Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt, so kann die Gemeinde die fachlich vertretbaren Sicherungsmaßnahmen auf Kosten des Verantwortlichen selbst treffen.

     

    Bei Gefahr im Verzuge, z.B. wenn der Grabstein umzustürzen droht, werden die notwendigen Sicherheitsvorkehrungen (Umlegen des Grabmals, Absperren der Grabstelle…) sofort getroffen.

     

    Nähere Auskünfte erteilt die Verbandsgemeinde Oberes Glantal, Abteilung Friedhofswesen, Tel.: 06373/504-203.

     

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