Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
in den vergangenen Tagen sind durch Presseberichte und Beiträge in den sozialen Medien viele unterschiedliche Informationen zu den geplanten Bauarbeiten in der Schmittweiler Straße und der Saarbrücker Straße in Schönenberg-Kübelberg verbreitet worden. Darunter befinden sich leider auch missverständliche oder unzutreffende Darstellungen. Daher möchten wir Sie an dieser Stelle verständlich über den aktuellen Stand, den Bauablauf sowie die geplanten Umleitungen informieren.
Eine der häufigsten Fragen betrifft die Erreichbarkeit durch Rettungsdienst und Feuerwehr – sowohl für die Anwohner innerhalb der Vollsperrungen als auch für den Ortsteil Schmittweiler.
Hier können wir Sie beruhigen: Die Versorgung durch Rettungsdienst und Feuerwehr ist jederzeit sichergestellt. Dies hat bei allen Sperrungen oberste Priorität.
Auch zum öffentlichen Nahverkehr gibt es verständlicherweise viele Fragen, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Schmittweiler. Die Fahrpläne wurden entsprechend angepasst, die Schülerbeförderung ist weiterhin gewährleistet. Im regulären Linienverkehr kann es jedoch zu kleineren Änderungen kommen. Die aktualisierten Fahrpläne werden in den nächsten Tagen, spätestens in Kalenderwoche 13, veröffentlicht.
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Verbandsgemeindewerke, der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, des Landkreises Kusel sowie der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zuge der Arbeiten werden die Straßen und Gehwege grundlegend saniert, eine neue Wasserleitung verlegt sowie sämtliche Hausanschlüsse erneuert.
Damit diese umfangreichen Arbeiten sicher und effizient durchgeführt werden können und auch gesetzliche Bestimmungen diesbezüglich zu erfüllen sind, ist eine Vollsperrung der betroffenen Bereiche leider notwendig.
Der Bauablauf
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Bauabschnitt 1 (BA 1)
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Beginn: 13.04.2026
Betroffen: Schmittweiler Straße ab Hausnummer 14/ 15 bis zum Ortsausgang Richtung Schmittweiler
Ab diesem Zeitpunkt ist eine Durchfahrt durch die Schmittweiler Straße (K 4) in Richtung Schmittweiler nicht mehr möglich.
Dauer: mehrere Monate bis zu einem halben Jahr
Bauabschnitt 2 (BA 2)
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Beginn: Nach Fertigstellung des BA 1
Betroffen: Schmittweiler Straße ab Hausnummer 14/ 15 bis zur Lichtsignalanlage
Weiterhin ist eine Durchfahrt durch die Schmittweiler Straße (K 4) in Richtung Schmittweiler nicht möglich.
Dauer: mehrere Monate bis zu einem halben Jahr
WICHTIG: Während BA 1 und BA 2 ist der Kreuzungsbereich in der Saarbrücker Straße
NICHT betroffen, dort fließt der Verkehr wie gewohnt.
Die Umleitung erfolgt während BA 1 und BA 2 nach Schmittweiler (und in umgekehrter Richtung) über Waldmohr und Dunzweiler

Nach Fertigstellung des BA 2 ist die Schmittweiler Straße bis zum Kreuzungsbereich Saarbrücker Straße wieder befahrbar.
Ab BA 3 wird eine überörtliche Umleitung, insbesondere für Schwerlast- und Pendlerverkehr über Waldmohr, Vogelbach und Miesau (und in umgekehrter Richtung) eingerichtet. Zu- und Ausfahrten zu Ortsstraßen, wie beispielsweise Herzogstraße und Homburger Weg sind während der Bauabschnitte 3 und 4 frei und befahrbar.
Wir möchten Sie jedoch eindringlich darauf hinweisen, dass die angeordnete Geschwindigkeit (Tempo 30-Zone) sowie die geltenden Vorfahrtsregelungen (rechts-vor-links) bestehen bleiben und zu beachten sind.

Bauabschnitt 3 (BA 3)
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Beginn: Nach Fertigstellung der Arbeiten in BA 1 und BA 2 (Schmittweiler Straße), frühestens Frühjahr 2027
Betroffen: Kreuzungsbereich Saarbrücker Straße/ Schmittweiler Straße, nach Zufahrt Herzogstraße bis Zufahrt Dorfgemeinschaftsplatz
Dauer: voraussichtlich zwei bis vier Monate
Bauabschnitt 4 (BA 4)
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Beginn: Nach Fertigstellung der Arbeiten BA 3
Betroffen: Zufahrt Dorfgemeinschaftsplatz bis Saarbrücker Straße Hausnummer 75
Die Zufahrt zum Dorfgemeinschaftsplatz soll jederzeit mittels einer Lichtsignalanlage gewährleistet werden
Dauer: ein bis drei Monate
Bauabschnitt 5 (BA 5)
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Beginn: Nach Fertigstellung der Arbeiten BA 4
Betroffen: Zufahrt Herzogstraße bis Saarbrücker Straße Hausnummer 76
Dauer: acht bis zehn Wochen
In diesem Bauabschnitt ist die Zu- und Ausfahrt der Herzogstraße nicht möglich.
Den Bürgerinnen und Bürger in den gesperrten Bereichen gehen frühzeitig detaillierte Informationen bezüglich Erreichbarkeit Häuser und Grundstücke und Organisation Müllabfuhr zu.
Weiterhin können Sie sich bei Unklarheiten, Rückfragen o. ä. gerne telefonisch oder per E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden.
Zusätzliche Informationen wird Ihnen die Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg unter www.schoenenberg-kuebelberg.de bereitstellen.
Abschließend hoffen wir, dass wir die mit der Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten – wie Umleitungen, längere Fahrzeiten oder Baulärm – gemeinsam mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Verständnis gut bewältigen.
Schließlich sind wir alle in unterschiedlicher Weise von dieser umfangreichen Maßnahme betroffen.
Ihre
Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg
Verbandsgemeindeverwaltung, Straßenverkehrsbehörde und Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal
