⇑ / Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Anabel Ley
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Katrin Medias
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.