Grundsteuerreform

    Alle Informationen zur Grundsteuerreform erhalten Sie hier ...


    Alle Eigentümer*innen von bebauten oder unbebauten Grundstücken oder eines Betriebes der Land- und Forstwirtschaft bzw. von Flächen, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden, sind verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (kurz: Feststellungserklärung) elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen.


    Hierzu ergehen an die Eigentümer*innen eines bebauten oder unbebauten Grundstücks in der Zeit von Mai bis Ende Juli 2022 Informationsschreiben Ihres Finanzamts, aus dem die wichtigsten Daten und Informationen hervorgehen, die für die Feststellungserklärung benötigt werden.


    Für land- und forstwirtschaftliche genutzte Flächen, inklusive Wirtschaftsgebäude und verpachtete Ländereien (Stückländereien) werden die Schreiben im August 2022 versendet.


    Ab dem 01.07.2022 können die Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts elektronisch beim Finanzamt ( www.elster.de ) abgegeben werden.


    Weitere Informationen erhalten Sie in folgenden Dokumenten:

     

    sowie unter folgenden Links:

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