Ein Schwerpunktthema des Flächennutzungsplanes ist die
Ausweisung von neuen Bauflächen aber auch von Gewerbegebieten. Um die Entwicklung der einzelnen Ortsgemeinden zu fördern,
ist die Ausweisung von neuen Bauflächen unter dem Aspekt der Beachtung von
Schwellenwerten, die von der Raumplanung vorgegeben werden, und der Forderung
des Grundsatzes Innenentwicklung vor Außenentwicklung mit den einzelnen Ortsgemeinde
zu diskutieren und den Wünschen der Ortsgemeinden in dem vorgegebenen Rahmen
Rechnung zu tragen.
Um die Wirtschaftskraft der Verbandsgemeinde stärken zu können, sind die Ausweisung von Gewerbeflächen ein wichtiger Aspekt. Hier ist zu unterscheiden zwischen Gemeinden mit der Funktionskennzeichnung Gewerbe (G) und Gemeinden, denen diese Funktion nicht zugeteilt ist. Gemeinden ohne G-Funktion können Gewerbeflächen für den Eigenbedarf mit einer Fläche von ca. 0,5 ha ausweisen. Die Gemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr haben die Funktionszuweisung G. Standortbereiche mit der besonderen Funktion G haben auf Basis gewerblich-industrieller Standortkonzepte die Aufgabe, die Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebiete, die über den Eigenbedarf hinausgehen, vorzuhalten und bei Bedarf zu entwickeln. Hier wurden in Abstimmung mit der Planungsgemeinschaft neue Flächenausweisungen erörtert und in Plan dargestellt.
Neben dem Flächennutzungsplan ist der Landschaftsplan
auszuarbeiten. Neben einer Bestandsaufnahme der Landschaft beschreibt dieses
Planwerk u.a. die Ziele zur Erhaltung und Schutz, zur Aufwertung und Entwicklung
der Landschaft und zeigt Maßnahmenkonzepte zum Schutz, zur Pflege und
Entwicklung von Natur und Landschaft auf.
Im Jahr 2020 erfolgte für den Planentwurf
Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan die Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Aufgrund der eingegangenen
Stellungnahmen wurden erneut hinsichtlich der vorgenannten Themen,
Baulandausweisung und Gewerbeflächenausweisung, Erarbeitung des
Landschaftsplanes weitere Erörterungstermine wahrgenommen. Die Gespräche mit
den übergeordneten Behörden sind in der Abschlussphase, so dass die Ergebnisse
den Ortsgemeinden und dem Verbandsgemeinderat bis zum Frühjahr/Sommer 2021
präsentiert werden können.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit Frau Munzinger, Tel.: 06373/504-185 in Verbindung setzen.