Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

    Im Februar 2019 wurde durch Unterzeichnung des Honorarvertrages der Startschuss für die Planungsarbeiten geben. Vorangeschaltet zu diesem Termin war ein europaweites Ausschreibungsverfahren. Die Planungen für das Flächenmanagement der Verbandsgemeinde Oberes Glantal mit Flächennutzungsplan und Landschaftsplan sind sehr aufwendig und bedürfen vielfältiger Abstimmungen.


    Ein Schwerpunktthema des Flächennutzungsplanes ist die Ausweisung von neuen Bauflächen aber auch von Gewerbegebieten. Um die Entwicklung der einzelnen Ortsgemeinden zu fördern, ist die Ausweisung von neuen Bauflächen unter dem Aspekt der Beachtung von Schwellenwerten, die von der Raumplanung vorgegeben werden, und der Forderung des Grundsatzes Innenentwicklung vor Außenentwicklung mit den einzelnen Ortsgemeinde zu diskutieren und den Wünschen der Ortsgemeinden in dem vorgegebenen Rahmen Rechnung zu tragen.


    Um die Wirtschaftskraft der Verbandsgemeinde stärken zu können, sind die Ausweisung von Gewerbeflächen ein wichtiger Aspekt. Hier ist zu unterscheiden zwischen Gemeinden mit der Funktionskennzeichnung Gewerbe (G) und Gemeinden, denen diese Funktion nicht zugeteilt ist. Gemeinden ohne G-Funktion können Gewerbeflächen für den Eigenbedarf mit einer Fläche von ca. 0,5 ha ausweisen. Die Gemeinden Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr haben die Funktionszuweisung G. Standortbereiche mit der besonderen Funktion G haben auf Basis gewerblich-industrieller Standortkonzepte die Aufgabe, die Ausweisung von Industrie- und Gewerbegebiete, die über den Eigenbedarf hinausgehen, vorzuhalten und bei Bedarf zu entwickeln. Hier wurden in Abstimmung mit der Planungsgemeinschaft neue Flächenausweisungen erörtert und in Plan dargestellt.


    Neben dem Flächennutzungsplan ist der Landschaftsplan auszuarbeiten. Neben einer Bestandsaufnahme der Landschaft beschreibt dieses Planwerk u.a. die Ziele zur Erhaltung und Schutz, zur Aufwertung und Entwicklung der Landschaft und zeigt Maßnahmenkonzepte zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft auf.


    Im Jahr 2020 erfolgte für den Planentwurf Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan die Offenlage gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurden erneut hinsichtlich der vorgenannten Themen, Baulandausweisung und Gewerbeflächenausweisung, Erarbeitung des Landschaftsplanes weitere Erörterungstermine wahrgenommen. Die Gespräche mit den übergeordneten Behörden sind in der Abschlussphase, so dass die Ergebnisse den Ortsgemeinden und dem Verbandsgemeinderat bis zum Frühjahr/Sommer 2021 präsentiert werden können.


    Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit Frau Munzinger, Tel.: 06373/504-185 in Verbindung setzen.

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