Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Oberes Glantal:
Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes
Glantal die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.
Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht
durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift
nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.))
elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse
zur Verfügung:
Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.vgog.de
angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes
Glantal ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet
werden.
Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1
des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung
findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen (hier ist die Schriftform mit
eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und
andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die
Erhebung von Widersprüchen)) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine
formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine
Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische
Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen
Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.
Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal bietet Ihnen die Möglichkeit zur
elektronischen Kommunikation an.
Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden
Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal und nicht für Dritte (verlinkte
Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.
Grundsätze der elektronischen Kommunikation
Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer
qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen
sein.
Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal über die
virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) [ https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten:
Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der "virtuellen Poststelle
Rheinland-Pfalz" können Sie über eine gesicherte Internetverbindung
Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal übertragen und
diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer
Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink.
Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben
beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der
rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt
bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen
Auseinandersetzung von Nutzen sein.
Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
Wenn Sie sich nicht registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die
Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu
kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse
zur Verfügung:
Voraussetzungen
Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres
Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.
Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese
verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal senden. Dies
empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten.
Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur
Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.
Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf
der Internetseite http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und
Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.
Sonstiges
Signatursoftware / Equipment
Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein
Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind,
können Sie unter der URL http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose
Signatursoftware herunterladen.
Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
Mit den beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer
Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt
haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.
Ansprechpartner
Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der
Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, so steht Ihnen unser
Signaturkoordinator Herr Jankowiak unter der Rufnummer 0 63 73 - 504 111 oder per
eMail zur Verfügung.