Elektronische Kommunikation

    Elektronische Kommunikation mit der Verbandsgemeinde Oberes Glantal:
    Mit den nachfolgenden Regeln bestimmt die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal die Grundsätze für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung.

    Die elektronische Kommunikation erfolgt grundsätzlich formfrei, sofern nicht durch eine Rechtsvorschrift spezielle Formen vorgeschrieben sind. Für eine formfreie (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift nicht zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anfragen, allgemeine Mitteilungen, etc.)) elektronische Kommunikation steht Ihnen unsere folgende zentrale eMail-Adresse zur Verfügung:



    Weiterhin können natürlich an alle auf unserer Internetseite www.vgog.de angebotenen oder auf dem Briefkopf der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal ausgewiesenen eMail-Adressen formfreie Nachrichten/Mitteilungen gesendet werden.

    Mit Einführung des § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), der über § 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes auch in Rheinland-Pfalz Anwendung findet, wurde die Möglichkeit der formgebundenen (hier ist die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift zwingend vorgeschrieben (z.B.: Anmeldungen und andere Bereiche des öffentlich-rechtlichen Verwaltungsverfahrens oder die Erhebung von Widersprüchen)) elektronischen Kommunikation eröffnet. Eine formgebundene Kommunikation ist dann erforderlich, wenn z.B. eine Rechtsvorschrift die Schriftform anordnet und diese durch die elektronische Form ersetzt werden soll. Voraussetzung der formgebundenen elektronischen Kommunikation ist die Zugangseröffnung einer Verwaltung.

    Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.

    Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation
    Die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal bietet Ihnen die Möglichkeit zur elektronischen Kommunikation an.

    Wir eröffnen den Zugang (nach § 3a Abs. 1 VwVfG) nach Maßgabe der folgenden Bedingungen, welche nur für die Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal und nicht für Dritte (verlinkte Einrichtungen, andere Behörden etc.) gelten.

    Grundsätze der elektronischen Kommunikation
    Für eine formgebundene elektronische Kommunikation muss Ihr Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß § 2 Signaturgesetz (SigG) versehen sein.
    Hierzu bietet Ihnen die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal über die virtuelle Poststelle Rheinland-Pfalz (VPS) [http://www.vgsk.de/images/icons/icon_link.gif https://www.rlp-service.de] zwei Möglichkeiten:

    Nachrichtenerfassung innerhalb der VPS
    Mit der Nachrichtenerfassung innerhalb der "virtuellen Poststelle Rheinland-Pfalz" können Sie über eine gesicherte Internetverbindung Nachrichten an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal übertragen und diesen Nachrichten signierte Dokumente beifügen.
    Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig, die die Erfassung Ihrer Adressdaten umfasst. Die VPS übermittelt Ihnen sodann einen Freischaltlink. Nach der Aktivierung des Links können Sie die virtuelle Poststelle für den oben beschriebenen rechtssicheren Kommunikationsweg nutzen.
    Die Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie die Übermittlung der rechtssicheren Post durch eine Quittung (dem sog. Laufzettel) bestätigt bekommen. Auch für Sie dürfte dieser Nachweis bei einer juristischen Auseinandersetzung von Nutzen sein.


    Nachrichtenerfassung per E-Mail an die VPS
    Wenn Sie sich nicht registrieren möchten, bieten wir Ihnen hiermit die Möglichkeit, rechtsverbindlich auch per E-Mail mit unserer Verwaltung zu kommunizieren. Dazu steht Ihnen derzeit ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:



    Voraussetzungen
    Für eine weitere Bearbeitung Ihrer E-Mail ist die vollständige Angabe Ihres Namens und einer zustellfähigen postalischen Anschrift erforderlich.

    Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie diese verschlüsselt an die Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal senden. Dies empfehlen wir insbesondere bei der Übertragung Ihrer personenbezogenen Daten. Das öffentliche Verschlüsselungszertifikat unserer Poststelle zur Verschlüsselung Ihrer Dokumente können Sie unter der nachfolgenden URL http://www.vgsk.de/images/icons/icon_link.gif http://rlp-middleware.de/dokumente/rlpintermed.cer abrufen.

    Die von uns unterstützten Dateiformate und Signaturkomponenten finden Sie auf der Internetseite http://www.vgsk.de/images/icons/icon_link.gif http://www.rlp-middleware.de/vps-technik.htm.
    Bitte prüfen Sie dort unbedingt, ob wir die mit Ihrer Signatursoftware und Signaturkarte erstellte Datei verarbeiten können.

    Sonstiges

    Signatursoftware / Equipment
    Wenn Sie das technische Equipment (Signaturkarte und/oder Kartenleser) über ein Trust-Center erworben haben und nicht im Besitz einer Signatursoftware sind, können Sie unter der URL http://www.vgsk.de/images/icons/icon_link.gif http://www.seccommerce.de/de/produkte/webcontrust/secsigner/secsigner.html eine kostenlose Signatursoftware herunterladen.

    Nutzung von Dokumenten der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal
    Mit den beschriebenen Kommunikationswegen können Sie auch die auf unserer Homepage veröffentlichten Dokumente, die wir Ihnen zum Download bereitgestellt haben, nach entsprechender Bearbeitung an uns übersenden.

    Ansprechpartner
    Haben Sie fragen zu der elektronischen Kommunikation mit der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal, so steht Ihnen unser Signaturkoordinator Herr Jankowiak unter der Rufnummer 0 63 73 - 504 111 oder per eMail zur Verfügung.


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