Seit 2018 fördert die Verbandsgemeinde Oberes Glantal den Abriss von alten Gebäuden. Dieser Zuschuss richtet sich an die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen.
Um diese Förderung erhalten zu können muss das Gebäude folgende Anforderungen erfüllen:
- Mindestens 90 Jahre oder älter sein
- Nicht mehr erhaltenswürdig sein
- Nicht unter Denkmalschutz stehen
Gefördert werden Maßnahmen, deren Gesamtkosten je Einzelvorhaben mindestens 7.500,- € beträgt. Mit bis zu 30 % können die nachgewiesen Kosten der Eigenleistungen anerkannt werden. Eine Doppelförderung mit anderen Programmen z.B. Dorferneuerung oder Städtebauförderungsprogramm sind nicht möglich.
Um die Förderung erhalten zu können, ist es notwendig einen Antrag zum Abriss eines Gebäudes (Abrissprämie) zu stellen. Mit dem ausgefüllten Antrag sind dann folgende Unterlagen mit einzureichen:
- mind. drei Angebote über die reinen Abrisskosten
- aussagekräftige Fotografien des Objektes
- Nachweis zum Baujahr
- ggf. Auflistung der beabsichtigten Eigenleistungen und
- ein
Lageplan
Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Mit der Maßnahme darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Die Fördermittel sind unverzüglich zu verwenden.
Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Grundlage zur Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis, diesem sind die Kostenaufstellung, Kopien sämtlicher Rechnungsbelege sowie ggf. ein Nachweis über die erbrachten Eigenleistungen beizufügen.
Bereits hier weisen wir auf die Verkehrssicherungspflicht der Antragssteller hin.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 20 % der nachgewiesenen reinen Abrisskosten, jedoch max. 5.000,- € brutto.
Bei evtl. Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner von der Verbandsgemeinde Oberes Glantal gerne zur Verfügung:
Frau Johanna Rindt
Besucheradresse
Room Nr.: W1-2.06Rathausstraße 3
66914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Aufgaben
- Bürgschaften
- Dorferneuerung
- Baulasten
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Monika Yilmaz
Besucheradresse
Room Nr.: W1-2.02Rathausstraße 14
66914 Waldmohr
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Aufgaben
- Abrissprämie
- Dorferneuerung
Funktion
Sachbearbeitung