Förderrichtlinie Dorfentwicklung "Abrissprämie"

    „Abrissprämie“ für alte Gebäude

    Seit 2018 fördert die Verbandsgemeinde Oberes Glantal den Abriss von alten Gebäuden. Dieser Zuschuss richtet sich an die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen.

     

    Um diese Förderung erhalten zu können muss das Gebäude folgende Anforderungen erfüllen:

    • Mindestens 90 Jahre oder älter sein
    • Nicht mehr erhaltenswürdig sein
    • Nicht unter Denkmalschutz stehen

     

    Gefördert werden Maßnahmen, deren Gesamtkosten je Einzelvorhaben mindestens 7.500,- € beträgt. Mit bis zu 30 % können die nachgewiesen Kosten der Eigenleistungen anerkannt werden. Eine Doppelförderung mit anderen Programmen z.B. Dorferneuerung oder Städtebauförderungsprogramm sind nicht möglich.

     

    Um die Förderung erhalten zu können, ist es notwendig einen Antrag zum Abriss eines Gebäudes (Abrissprämie) zu stellen. Mit dem ausgefüllten Antrag sind dann folgende Unterlagen mit einzureichen:

    • mind. drei Angebote über die reinen Abrisskosten
    • aussagekräftige Fotografien des Objektes
    • Nachweis zum Baujahr
    • ggf. Auflistung der beabsichtigten Eigenleistungen und
    • ein Lageplan

    Werden die Fördervoraussetzungen erfüllt, wird ein Bewilligungsbescheid ausgestellt. Mit der Maßnahme darf erst nach dem Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden. Die Fördermittel sind unverzüglich zu verwenden.

     

    Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss der Maßnahme. Die Grundlage zur Auszahlung ist ein Verwendungsnachweis, diesem sind die Kostenaufstellung, Kopien sämtlicher Rechnungsbelege sowie ggf. ein Nachweis über die erbrachten Eigenleistungen beizufügen.

     

    Bereits hier weisen wir auf die Verkehrssicherungspflicht der Antragssteller hin.

      

    Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss beträgt 20 % der nachgewiesenen reinen Abrisskosten, jedoch max. 5.000,- € brutto.



    Bei evtl. Fragen stehen Ihnen die Ansprechpartner von der Verbandsgemeinde Oberes Glantal  gerne zur Verfügung:

    Frau Johanna Rindt

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-2.06
    Rathausstraße 3
    66914 Waldmohr Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Aufgaben

    • Bürgschaften
    • Dorferneuerung
    • Baulasten

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Monika Yilmaz

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-2.02
    Rathausstraße 14
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Aufgaben

    • Abrissprämie
    • Dorferneuerung

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

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