Die öffentliche Verwaltung in Rheinland-Pfalz muss ab dem 18. April 2020 in der Lage
sein, elektronische Rechnungen im Format XRechnung entgegenzunehmen.
Eine elektronische Rechnung kann als Anhang einer E-Mail oder direkt als Upload oder
perspektivisch im Rahmen des PEPPOL-Netzwerkes über den Zentralen ERechnungseingang RLP () an die angebundenen Rechnungsempfänger
übermittelt werden, anhand der Leitweg ID.
Die Leitweg-ID ermöglicht die Adressierung und Weiterleitung der eingegangenen
elektronischen Rechnung zu den nachgelagerten Rechnungsbearbeitungssystemen der
angeschlossenen Verwaltungseinheiten.
Voraussetzung für die Einreichung per E-Mail bzw. die Einreichung per Upload ist die
vorherig Registrierung am Nutzerkonto RLP und die Zustimmung zu den
Nutzungsbedingungen des Zentralen E-Rechnungseingangs RLP.
Es besteht jedoch noch keine Verpflichtung für Lieferanten elektronische Rechnungen im
Format XRechnung zu übermitteln. Der Lieferant kann weiterhin Rechnungen auf normalen
Wege stellen, per Post oder Mail als PDF Dokument.