Pressemeldung

    Vereinheitlichung der Entgelte in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal

    Nachdem in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Oberes Glantal vom 08. November 2018 die Allgemeine Entwässerungssatzung und die Allgemeine Wasserversorgungssatzung und in einem weiteren Schritt mit dem Beschluss des Verbandsgemeinderates Oberes Glantal vom 08. Oktober 2019 auch die Entgeltsatzungen für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal beschlossen wurden um damit die ehemaligen Abrechnungsgebiete Glan-Münchweiler, Schönenberg-Kübelberg und Waldmohr zum 01.01.2020 zu vereinheitlichen, wurden nun in der Sitzung des Verbandsgemeinderates Oberes Glantal vom 10. März 2020  im Rahmen der Aufstellung der Nachtragswirtschaftspläne mit Nachtragshaushaltssatzung 2020 für die Betriebszweige Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung einheitliche Gebühren und Beiträge sowie die Erhebung einer Pauschale für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen für Wasser und Kanal im öffentlichen Bereich beschlossen.

    Diese Nachtragswirtschaftspläne samt Nachtragshaushaltssatzung wurden von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Kusel genehmigt.

     

    Wasserversorgung:

    Im Bereich der Wasserversorgung werden ab dem Wirtschaftsjahr 2020 wiederkehrende Beiträge nach der Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse in Höhe von brutto 0,15 € je qm sowie Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch in Höhe von brutto 1,25 € je cbm erhoben.

    Der einmalige Beitrag für die erstmalige Herstellung mit Förderung (insbes. Baulückengrundstücke) beläuft sich auf brutto 2,31 € je qm und der einmalige Beitrag für die erstmalige Herstellung ohne Förderung (insbes. Neubaugebiete) beläuft sich auf brutto 2,96 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

    Der Aufwendungsersatz für die erstmalige Herstellung eines Grundstücksanschlusses im öffentlichen Bereich wird als Pauschalbetrag in Höhe von brutto 1.865,65 € erhoben.

    In den Bruttobeträgen sind 7% Umsatzsteuer enthalten.

     

    Abwasserbeseitigung:

    Im Bereich der Abwasserbeseitigung werden ab dem Wirtschaftsjahr 2020 wiederkehrende Beiträge für Schmutzwasser nach der Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse in Höhe von 0,08 € je qm und wiederkehrende Beiträge für Niederschlagswasser nach der Abflussfläche in Höhe von 0,37 € je qm sowie Benutzungsgebühren nach der Schmutzwassermenge (90% vom Frischwasserbezug) in Höhe von 2,22 € je cbm erhoben. Diese Benutzungsgebühr gilt auch für das Abwasser aus geschlossenen Gruben.

    Der einmalige Beitrag für Schmutzwasser für die erstmalige Herstellung mit Förderung (insbes. Baulückengrundstücke) beläuft sich auf 4,10 € je qm und der einmalige Beitrag für die erstmalige Herstellung ohne Förderung (insbes. Neubaugebiete) beläuft sich auf 5,45 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

    Der einmalige Beitrag für Niederschlagswasser für die erstmalige Herstellung mit Förderung (insbes. Baulückengrundstücke) beläuft sich auf 8,94 € je qm und der einmalige Beitrag für die erstmalige Herstellung ohne Förderung (insbes. Neubaugebiete) beläuft sich auf 13,63 € je qm Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse.

    Der Aufwendungsersatz für die erstmalige Herstellung eines Grundstücksanschlusses im öffentlichen Bereich wird als Pauschalbetrag in Höhe von 3.598,98 € erhoben.

    Der Investitionskostenanteil der Ortsgemeinden für die erstmalige Herstellung der Hauptleitungen für die Straßenoberflächenentwässerung beträgt je qm Straßenfläche 22,02 €.

     



    Gegenüber den bisherigen Gebühren aus der ehemaligen VG Glan-Münchweiler wird die Grundgebühr im Bereich Wasser in Höhe von brutto 51,36 € und die Grundgebühr im Bereich Abwasser in Höhe von 69,00 € nunmehr durch die Einführung der wiederkehrenden Beiträge für Wasser und für Schmutzwasser ersetzt. Der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser reduziert sich von 0,38 €/qm auf 0,37 €/qm. Die Benutzungsgebühr im Bereich Wasser reduziert sich von brutto 1,77 €/cbm auf nunmehr brutto 1,25 €/cbm und beim Abwasser reduziert sich die Schmutzwassergebühr von 2,90 €/cbm auf 2,22 €/cbm.

     

    Im Bereich der ehemaligen VG Schönenberg-Kübelberg wird im Bereich Wasser der wiederkehrende Beitrag nach der lichten Weite des Grundstücksanschlusses in Höhe von brutto 71,16 € nunmehr durch den wiederkehrenden Beitrag nach der Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse in Höhe von brutto 0,15 €/qm ersetzt. Die Benutzungsgebühr im Bereich Wasser reduziert sich von brutto 1,28 €/cbm auf brutto 1,25 €/cbm.

    Der wiederkehrende Beitrag für Schmutzwasser erhöht sich von 0,07 €/qm auf 0,08 €/qm und der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser erhöht sich von 0,33 €/qm auf 0,37 €/qm. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 2,06 €/cbm auf 2,22 €/cbm.

     

    Im Bereich der ehemaligen VG Waldmohr reduziert sich der wiederkehrende Beitrag Wasser nach der Grundstücksfläche mit Zuschlag für Vollgeschosse von bisher brutto 0,17 €/qm auf nunmehr brutto 0,15 €/qm. Die Benutzungsgebühr im Bereich Wasser erhöht sich von brutto 1,18 €/cbm auf brutto 1,25 €/cbm.

    Der wiederkehrende Beitrag für Schmutzwasser vermindert sich von 0,11 €/qm auf 0,08 €/qm und der wiederkehrende Beitrag für Niederschlagswasser erhöht sich von 0,32 €/qm auf 0,37 €/qm. Die Schmutzwassergebühr erhöht sich von 1,50 €/cbm auf 2,22 €/cbm.

     



    Die Regelung, für die erstmalige Herstellung eines Grundstücksanschlusses im öffentlichen Bereich einen Pauschalbetrag zu heben, gab es vorher schon im Bereich der ehemaligen VG Schönenberg-Kübelberg. Hier betrug die Pauschale im Bereich Wasserversorgung brutto 940,98 € und bei der Abwasserbeseitigung 1.353,22 €. Im Bereich der ehemaligen VG Glan-Münchweiler wurden bisher die tatsächlichen Kosten für die erstmalige Herstellung abgerechnet. In der ehemaligen VG Waldmohr wurden bisher die erstmalige Herstellung der Hausanschlüsse im öffentlichen Bereich in den einmaligen Beiträgen einkalkuliert.

     

     Die Bescheidszustellungen der Wasser- und Schmutzwasserabrechnungen 2019 sowie die Vorausleistungen für das Jahr 2020 sind für Mai 2020 eingeplant. In diesem Zuge werden auch die Feststellungsbescheide in dem die beitragspflichtige Fläche für die Schmutzwasserbeseitigung, Niederschlagswasserbeseitigung und die Wasserversorgung festgesetzt wird, versandt.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal

     

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