⇑ / Anliegerbeiträge
Zuständige Mitarbeiter
Herr Christoph Agne
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-2.10Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachgebietsgruppenleitung
Herr Benedikt Morgenstern
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-2.05Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
stellv. Sachgebietsgruppenleitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
auch Anliegergebühren oder Erschließungsbeiträge genannt
Grundsätzlich geregelt in §127ff. des BauGB.
Nach dem Kommunalabgabengesetz ist die Gemeinde verpflichtet, bei straßenbaulichen Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen Anliegerbeiträge zu erheben.
Hierzu gehören:
- Abwasserbeiträge für die Herstellung der öffentlichen Abwassereinrichtungen (Abwasserkanäle und Kläranlage)
- Erschließungsbeiträge für den erstmaligen bebauungsplanmäßigen Ausbau von öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen
- Ausbaubeiträge für Straßenbaumaßnahmen erhoben, die der Erhaltung oder Erneuerung einer bereits vorhandenen Straße dienen.
Es gibt grundsätzlich zwei Arten der Erhebung
- Einmalige Ausbaubeiträge
- Wiederkehrende Beiträge
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
§ 127 Baugesetzbuch
Kommunalabgabengesetz