Dienstleistungen A-Z

    / Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anja Mootz

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Rathausstraße 8
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    Sachbearbeitung

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    Frau Bianca Müller

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    Frau Galina Tarasenko

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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.

    Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die Sie daher immer mitführen und auf Verlangen zuständigen Personen aushändigen.

    Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar.

    Es handelt sich um ein EU-weit eingeführtes Dokument. Sollte für Ihr Fahrzeug noch ein alter Fahrzeugschein bestehen, bleibt dieser gültig.

    Rechtsgrundlage

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