Bürgerinformation

    / Familienname Änderung Kind - durch alleinsorgeberechtigten Elternteil

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Bettina Hinkelmann-Winter

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    Frau Barbara Kattler

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    Frau Anja Mootz

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    Herr Torsten Rudolph

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    Frau Angela Schramm

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    Frau Galina Tarasenko

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    Frau Yvonne Weiß

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    Raum-Nr.: S1-2.06
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    Leistungsbeschreibung

    Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

    Verfahrensablauf

    Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.

    Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.

    Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.

    Zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt.

    Voraussetzungen

    • Sie sind allein sorgeberechtigt,
    • Zustimmung des anderen Elternteils,
    • wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
    • Personalausweise oder Reisepässe,
    • Negativbescheinigung des Jugendamtes,
    • Geburtsurkunde des nichtsorgeberechtigten Elternteils.

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.

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