Bürgerinformation

    / Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Bettina Hinkelmann-Winter

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    Raum-Nr.: G1-1.05
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    Frau Manuela Immetsberger

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    Frau Barbara Kattler

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    Frau Anke Körbel

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    Frau Anja Mootz

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    Herr Torsten Rudolph

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    Frau Angela Schramm

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    Frau Sabrina Schulze

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    Frau Galina Tarasenko

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    Leistungsbeschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Formloser Antrag.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

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