Bürgerinformation

    / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Verlust des eigenen Personalausweises melden

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Daniela Distler

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.01
    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Manuela Immetsberger

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Weiherstraße 4
    66914 Waldmohr Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeiter

    Details

    Frau Barbara Kattler

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.01
    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Anke Körbel

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Weiherstraße 4
    66914 Waldmohr Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeiter

    Details

    Frau Jana Ließmann-Graf

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: G1-1.01
    Homburger Straße 5a
    66907 Glan-Münchweiler Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

     Sachbearbeitung

    Details

    Frau Anja Mootz

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Herr Torsten Rudolph

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: G1-1.01
    Homburger Straße 5a
    66907 Glan-Münchweiler Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Angela Schramm

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-1.01
    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Sabrina Schulze

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: G1-1.01
    Homburger Straße 5a
    66907 Glan-Münchweiler Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Leistungsbeschreibung

    Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

    Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird d ie Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

    Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

    Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

    Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

    Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

    Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.

    Voraussetzungen

    • Ihr Personalausweis ist verlorengegangen

    Rechtsgrundlage

    Was sollte ich noch wissen?

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenz: