⇑ / Reisepass Meldung wegen Diebstahl
Zuständige Mitarbeiter
Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Jana Ließmann-Graf
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Torsten Rudolph
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Sabrina Schulze
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Den Diebstahl eines Reisepasses müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle melden.
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Meldung muss unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.