Bürgerinformation

    / Übermittlungssperre

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Bettina Hinkelmann-Winter

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    Raum-Nr.: G1-1.05
    Bahnhofstraße 2
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    Rathausstraße 8
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    Frau Manuela Immetsberger

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    Frau Barbara Kattler

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    Frau Anke Körbel

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    Frau Anja Mootz

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    Raum-Nr.: S1-1.04
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    Herr Torsten Rudolph

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    Frau Angela Schramm

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    Frau Sabrina Schulze

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    Frau Galina Tarasenko

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    Rathausstraße 8
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    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Nach dem Bundesmeldegesetz haben Sie das Recht der Übermittlung Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen zu widersprechen:

    • Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten  an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.1 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten aus Anlass von  Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk  (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.2 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs.3 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person  angehören (§ 42 Abs. 3 BMG i.V.m. § 42 Abs.2 BMG)
    • Widerspruch gegen die Übermittlung  von Daten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr ((§ 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs.1 Soldatengesetz)
    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Bundesmeldegesetz

    Anträge / Formulare

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Oberes Glantal

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