⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Reisepass Ausstellung für Auslandsdeutsche
Zuständige Mitarbeiter
Frau Daniela Distler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Jana Ließmann-Graf
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Torsten Rudolph
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Sabrina Schulze
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Im Ausland lebenden Deutschen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch durch die zuständige inländische Stelle ein Reisepass ausgestellt werden. Die Ausstellung des Reisepasses betrifft Deutsche, die im Ausland wohnen und sich in Deutschland vorübergehend aufhalten.
Verfahrensablauf
Die notwendige Ermächtigung von der zuständigen Stelle im Ausland (Botschaft) wird durch die zuständige Stelle bei Antragstellung eingeholt.
Da die Ausstellung des Reisepasses in Ländergesetzen geregelt ist, sollten sich Antragsteller auf jeden Fall vorher mit der jeweiligen Meldebehörde in Kontakt setzen und sich über Gebühren und erforderliche Unterlagen informieren lassen.
Die Abholung ist auch durch eine bevollmächtigte Person möglich. Ein ggf. vorhandener alter Reisepass ist abzugeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- ggf. bisheriger Reisepass
Welche Fristen muss ich beachten?
- Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre - Geltungsdauer: 10 Jahr
für Antragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen
3 Tage für den Expressreisepass
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Für im Ausland geborene Kinder sind die für den Geburtsort örtlich zuständigen Auslandsvertretungen für die erstmalige Ausstellung eines Passes oder Passersatzpapiers zuständig, unabhängig von einer Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts in das Inland. Die Einreise mit einem im Ausland geborenen Kind ist nur mit einem gültigen Dokument erlaubt.