⇑ / Sterbefall im Ausland beurkunden
Zuständige Mitarbeiter
Frau Mona Schuck
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Raum-Nr.: S1-2.06Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Frau Yvonne Weiß
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Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ordnungsgemäß ausgestellte Sterbeurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht.
Der nachträgliche Eintrag in das Sterberegister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde entfallen somit zukünftig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung, gegebenenfalls mit Legalisation/Apostille
- Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person (oder ein anerkanntes Ersatz-Personaldokument)
Dokumente der oder des Verstorbenen:
- Nachweis des Familienstandes (zum Beispiel durch Eheurkunde, Scheidungsurteil)
- Geburtsurkunde
War der oder die Verstorbene eingebürgert, asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder Flüchtling zusätzlich:
- Einbürgerungsurkunde oder Nachweis des Sonderstatus
Darüber hinaus kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein – erkundigen Sie sich darüber bitte vorab im Standesamt.
Rechtsgrundlage
Bemerkungen
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.
Online-Verfahren
Enthalten in folgenden Kategorien
- Auslandsaufenthalt (Reisen und Auslandsaufenthalt)
- Ausweise und Dokumente (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Reisen und Auslandsaufenthalt (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Sterbefall und Nachlass (Lebenslagen für Bürgerinnen und Bürger)
- Todesfall (Sterbefall und Nachlass)
- Urkunden und Bescheinigungen (Ausweise und Dokumente)