Wir sind für Sie da
Bei uns stehen Sie mit Ihren Anliegen und Wünschen im Mittelpunkt. Sprechen Sie uns an.
Die Ansprechpartner der Wirtschaftsförderung sind gerne für Sie da:
⇑ / Anzeige einer Graffiti-Schmiererei
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lena Böhnlein
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-1.14Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anabel Ley
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-1.13Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Katrin Medias
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-1.13Rathausstraße 3
66901 Schönenberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Mario Müller
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-1.14Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Pawel Wilms
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-1.15Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Graffitis sind z.B. Bilder, Schriftzüge oder Zeichen, die mit verschiedenen Techniken auf Oberflächen im privaten und öffentlichen Raum erstellt wurden. Die Graffitis werden zumeist unter einem Pseudonym und illegal gefertigt. Öffentliche Einrichtungen versuchen mit verschiedenen Maßnahmen die illegale Anbringung der Graffitis zu verhindern. Viele Gemeinden geben dazu sogar spezielle Flächen frei. Dabei reicht die gesetzliche Ahndung bis zum Besitzverbot entsprechender Werkzeuge.
Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen oder privaten Flächen und Gebäuden im Zuständigkeitsbereich können der örtlich zuständigen Verwaltung, Amt für öffentliche Ordnung, gemeldet werden. Sofern öffentliche Flächen oder Gebäude betroffen sind, wird die Meldung intern an das jeweils zuständige Fachamt zur weiteren Bearbeitung übersandt und ggf. Anzeige bei der Polizei erstattet. Alle anderen Meldungen, die private Flächen bzw. Gebäude der öffentlichen Flächen bzw. Gebäude betreffen, die sich nicht im öffentlichem Eigentum befinden, werden an die zuständige Polizeiinspektion weitergeleitet.
Örtliche Ordnungsbehörde