Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
gerne würden wir Sie erneut über den Bauablauf, offene Fragen und alles Wissenswerte rund um den Ausbau der K 4 (Schmittweiler Straße) und B 423 (Kreuzungsbereich Saarbrücker Straße) in Schönenberg-Kübelberg informieren:
Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Verbandsgemeindewerke, der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, des Landkreises Kusel und der Bundesrepublik Deutschland.
Im Zuge der Arbeiten werden die Straßen und Gehwege grundlegend saniert, eine neue Wasserleitung verlegt sowie sämtliche Hausanschlüsse erneuert.
Damit diese umfangreichen Arbeiten sicher und effizient durchgeführt werden können und auch gesetzliche Bestimmungen diesbezüglich zu erfüllen sind, ist eine Vollsperrung der betroffenen Bereiche leider notwendig.
Eine der häufigsten Fragen betrifft somit die Erreichbarkeit durch Rettungsdienst und Feuerwehr – sowohl für die Anwohner innerhalb der Vollsperrungen als auch für den Ortsteil Schmittweiler.
Die Versorgung durch Rettungsdienst und Feuerwehr ist jederzeit sichergestellt. Dies hat bei allen Sperrungen oberste Priorität.
Auch zum öffentlichen Nahverkehr gibt es verständlicherweise viele Fragen, insbesondere von Bürgerinnen und Bürgern aus Schmittweiler. Die Fahrpläne wurden entsprechend angepasst, die Schülerbeförderung ist weiterhin gewährleistet. Im regulären Linienverkehr kann es jedoch zu kleineren Änderungen kommen.
(Stand: 23.07.2026)
Der Bauablauf
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Bauabschnitt 1 (BA 1)
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Beginn: 13.04.2026
Betroffen: Schmittweiler Straße ab Hausnummer 14/ 15 bis zum Ortsausgang Richtung Schmittweiler
Ab diesem Zeitpunkt ist eine Durchfahrt durch die Schmittweiler Straße (K 4) in Richtung Schmittweiler nicht mehr möglich.
Dauer: mehrere Monate bis zu einem halben Jahr
Bauabschnitt 2 (BA 2)
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Beginn: Nach Fertigstellung des BA 1 (derzeit noch nicht absehbar)
Betroffen: Schmittweiler Straße ab Hausnummer 14/ 15 bis zur Lichtsignalanlage
Weiterhin ist eine Durchfahrt durch die Schmittweiler Straße (K 4) in Richtung Schmittweiler nicht möglich.
Dauer: mehrere Monate bis zu einem halben Jahr
WICHTIG: Während BA 1 und BA 2 ist der Kreuzungsbereich in der Saarbrücker Straße
NICHT betroffen, dort fließt der Verkehr wie gewohnt.
Die Umleitung erfolgt während BA 1 und BA 2 nach Schmittweiler (und in umgekehrter Richtung) über Waldmohr und Dunzweiler

Nach Fertigstellung des BA 2 ist die Schmittweiler Straße bis zum Kreuzungsbereich Saarbrücker Straße wieder befahrbar.
Ab BA 3 wird eine überörtliche Umleitung, insbesondere für Schwerlast- und Pendlerverkehr über Waldmohr, Vogelbach und Miesau (und in umgekehrter Richtung) eingerichtet. Zu- und Ausfahrten zu Ortsstraßen, wie beispielsweise Herzogstraße und Homburger Weg sind während der Bauabschnitte 3 und 4 frei und befahrbar.
Wir möchten Sie jedoch eindringlich darauf hinweisen, dass die angeordnete Geschwindigkeit (Tempo 30-Zone) sowie die geltenden Vorfahrtsregelungen (rechts-vor-links) bestehen bleiben und zu beachten sind.

Bauabschnitt 3 (BA 3)
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Beginn: Nach Fertigstellung der Arbeiten in BA 1 und BA 2 (Schmittweiler Straße), frühestens Frühjahr 2027
Betroffen: Kreuzungsbereich Saarbrücker Straße/ Schmittweiler Straße, nach Zufahrt Herzogstraße bis Zufahrt Dorfgemeinschaftsplatz
Dauer: voraussichtlich zwei bis vier Monate
Bauabschnitt 4 (BA 4)
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Beginn: Nach Fertigstellung der Arbeiten BA 3
Betroffen: Zufahrt Dorfgemeinschaftsplatz bis Saarbrücker Straße Hausnummer 75
Die Zufahrt zum Dorfgemeinschaftsplatz soll jederzeit mittels einer Lichtsignalanlage gewährleistet werden
Dauer: ein bis drei Monate
Bauabschnitt 5 (BA 5)
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Beginn: Nach Fertigstellung der Arbeiten BA 4
Betroffen: Zufahrt Herzogstraße bis Saarbrücker Straße Hausnummer 76
Dauer: acht bis zehn Wochen
In diesem Bauabschnitt ist die Zu- und Ausfahrt der Herzogstraße nicht möglich.
Den Bürgerinnen und Bürger in den gesperrten Bereichen gehen frühzeitig detaillierte Informationen bezüglich Erreichbarkeit Häuser und Grundstücke und Organisation Müllabfuhr zu.
Weiterhin können Sie sich bei Unklarheiten, Rückfragen o. ä. gerne telefonisch oder per E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden.
Zusätzliche Informationen wird Ihnen die Ortgemeinde Schönenberg-Kübelberg unter www.schoenenberg-kuebelberg.de bereitstellen.
Abschließend hoffen wir, dass wir die mit der Baumaßnahme verbundenen Unannehmlichkeiten – wie Umleitungen, längere Fahrzeiten oder Baulärm – gemeinsam mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Verständnis gut bewältigen.
Schließlich sind wir alle in unterschiedlicher Weise von dieser umfangreichen Maßnahme betroffen.
Ihre
Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg
Verbandsgemeindeverwaltung, Straßenverkehrsbehörde und Verbandsgemeindewerke Oberes Glantal
