⇑ / Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Zuständige Mitarbeiter
Frau Daniela Distler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Jana Ließmann-Graf
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Frau Anja Mootz
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Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Herr Torsten Rudolph
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Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Frau Angela Schramm
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Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Frau Sabrina Schulze
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Raum-Nr.: G1-1.01Homburger Straße 5a
66907 Glan-Münchweiler

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaub-haft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.