⇑ / Reisepass Ausstellung neu wegen Namenänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
Zuständige Mitarbeiter
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Besucheradresse
Room Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.09Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.09Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Room Nr.: W1-0.08Rathausstraße 14
66914 Waldmohr

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeiter

Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Herr Torsten Rudolph
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Room Nr.: G1-1.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Room Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Frau Sabrina Schulze
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Room Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

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Sachbearbeitung

Frau Galina Tarasenko
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Room Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg

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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg

Funktion
Sachbearbeitung

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Nach einer Namensänderung durch Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Verfahrensablauf
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige Reisepass
- Scheidungsurkunde. Es wird auch die Vorlage von Familienbüchern akzeptiert
- Richterliche Entscheidung über die Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Welche Gebühren fallen an?
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren
Gebühr: 59,50 €
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre
Gebühr: 82,00 €
Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Gebühr: 60,00 €
Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Gebühr: 37,50 €
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren
Geltungsdauer: 6 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.