Über eine Laufzeit von 15 Jahren soll der Kommunale Entschuldungsfonds
Rheinland-Pfalz (KEF-RP) den Kommunen helfen, ihre bis zum 31. Dezember
2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite zu reduzieren.
Die Finanzierung des Fonds erfolgt zu einem Drittel
aus dem Landeshaushalt, zu einem weiteren Drittel aus dem kommunalen
Finanzausgleich und das letzte Drittel ist von den Kommunen selbst (z.B.
durch Einsparungen im Haushalt) aufzubringen. Um den kommunalen
Eigenanteil zu erzielen, verpflichten sich die Kommunen zu
entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen.
Die Ortsgemeinde Wahnwegen ist dem Kommunalen Entschuldungsfonds zum 01.01.2012 beigetreten. Der
jährliche kommunale Drittelanteil der Ortsgemeinde Wahnwegen beläuft sich
auf 6.837,00 Euro und muss im Rahmen der vereinbarten
Konsolidierungsmaßnahmen erzielt werden.
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Konsolidierungsvertrag OG Wahnwegen.pdf | 523.67 KB | 13.05.2020 | ||
OG Wahnwegen Nachweis KEF 2016.pdf | 108.54 KB | 13.05.2020 | ||
OG Wahnwegen Nachweis KEF 2017.pdf | 429.61 KB | 13.05.2020 | ||
OG Wahnwegen Nachweis KEF 2018.pdf | 183.94 KB | 13.05.2020 | ||
OG Wahnwegen Nachweis KEF 2019.pdf | 356.95 KB | 28.11.2022 | ||
OG Wahnwegen Nachweis KEF 2020.pdf | 356.73 KB | 28.11.2022 | ||
OG Wahnwegen Nachweis KEF 2021.pdf | 356.81 KB | 28.11.2022 |
Weitere Informationen rund um den Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur: