Dienstleistungen A-Z

    / Abwassergebühr

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Stefanie Decklar

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S2-2.07
    Rathausstraße 3
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Sachbearbeitung

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    Frau Michaela Gölter

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    Raum-Nr.: S2-2.07
    Rathaustraße 3
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    Rathausstraße 8
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    Sachbearbeitung
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    Frau Elena Gubenko

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    Raum-Nr.: S2-2.06
    Rathausstraße 3
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    Frau Nicole Klein

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    Raum-Nr.: S2-2.08
    Rathausstraße 3
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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.

    Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.

    Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

    Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
    Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.

    An wen muss ich mich wenden?

    Auskünfte erhalten Sie bei der für die Abwasserbeseitigung an Ihrem Wohnort zuständigen Stelle.

    Das kann sein:

    • ein Abwasserzweckverband
    • die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindewerke
    • die Stadt- / Gemeinde- / Verbandsgemeindeverwaltung

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