Dienstleistungen A-Z

    / Anliegerbescheinigung

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Benedikt Morgenstern

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S2-2.05
    Rathausstraße 3
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    stellv. Sachgebietsgruppenleitung

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine
    möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
    Dabei kommen folgende Abgaben bzw. Beiträge in Betracht:

    • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BBodSchG)
    • Beiträge auf Grund von Leistungen der Wasser- bzw. Abwasserzweckverbände
    • Versiegelungsabgaben
    • Walderhaltungsabgaben
    An wen muss ich mich wenden?

    Nähere Auskünfte, bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

    Anträge / Formulare
    • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
    • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
    • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
    • Flurkartenauszug (Kopie)

    Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

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