⇑ / Außenwerbung - Genehmigung
Zuständige Mitarbeiter
Frau Anna Sattler
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.04Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Das Ordnungsamt der Kommune, in der die Außenwerbung angebracht werden soll:
- Stadtverwaltung
- Verbandsgemeinde- / Gemeindeverwaltung