Dienstleistungen A-Z

    / Kfz-Kennzeichen: Saisonkennzeichen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anja Mootz

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    Frau Bianca Müller

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    Frau Galina Tarasenko

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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.

    Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

    Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

    Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

    Hinweis:

    Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

    Verfahrensablauf

    Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:

    Die hierbei geltenden Regelungen sind zu beachten. Durch Klicken auf den oben hinterlegten jeweiligen Link werden weitere Informationen angezeigt.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

    Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

    Rechtsgrundlage

    Formulare

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