Dienstleistungen A-Z

    / Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Anja Mootz

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Frau Bianca Müller

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    Frau Galina Tarasenko

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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit, telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

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