Dienstleistungen A-Z

    / Bebauungsplan

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Stefan Bauer

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-2.05
    Rathausstraße 14
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Fachbereichsleiter (Verwaltungsleitung)

    Details

    Frau Helga Munzinger

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-2.04
    Rathausstraße 14
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    stellvertretende Fachbereichsleitung (Bereich Verwaltung)

    Details

    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).

    Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

    In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

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