Dienstleistungen A-Z

    / Partnerschaft und Familie / Scheidung / Antrag zur Scheidung einer Ehe

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Yvonne Weiß

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S1-2.06
    Rathausstraße 8
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Leistungsbeschreibung

    Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.

    Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.

    Was sollte ich noch wissen?

    Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.

    Wenn Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung oder ggf. einen Prozess fehlen, dann empfiehlt sich ein Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht.

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