⇑ / Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Nicole Klein
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-2.08Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Herr Herwig Rindt
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-2.10Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Dagmar Simon
Besucheradresse
Raum-Nr.: S2-2.08Rathausstraße 3
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Als Verpächter oder Verpächterin einer landwirtschaftlichen Fläche sind Sie verpflichtet, den Abschluss eines Landpachtvertrages der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Als Pächter oder Pächterin sind Sie ebenfalls berechtigt, den Pachtvertragsabschluss anzuzeigen.
Stellt die zuständige Behörde fest, dass
- der geschlossene Landpachtvertrag zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung, führt,
- hierdurch eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder
- der Pachtpreis unangemessen hoch ist,
kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.
Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.