Dienstleistungen A-Z

    / Abschluss des Landpachtvertrages anzeigen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Nicole Klein

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    Besucheradresse

    Raum-Nr.: S2-2.08
    Rathausstraße 3
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Herr Herwig Rindt

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    Raum-Nr.: S2-2.10
    Rathausstraße 3
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    Postadresse

    Rathausstraße 8
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    Funktion

    Sachbearbeitung

    Details

    Frau Dagmar Simon

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    Raum-Nr.: S2-2.08
    Rathausstraße 3
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    Sachbearbeitung

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    Zugeordnete Abteilungen

    Leistungsbeschreibung

    Als Verpächter oder Verpächterin einer landwirtschaftlichen Fläche sind Sie verpflichtet, den Abschluss eines Landpachtvertrages der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats anzuzeigen. Als Pächter oder Pächterin sind Sie ebenfalls berechtigt, den Pachtvertragsabschluss anzuzeigen.
    Stellt die zuständige Behörde fest, dass

    • der geschlossene Landpachtvertrag zu einer ungesunden Flächenverteilung, insbesondere Anhäufung, führt,
    • hierdurch eine unwirtschaftliche Zersplitterung erfolgt oder
    • der Pachtpreis unangemessen hoch ist,

    kann sie den Landpachtvertrag beanstanden und aufheben.

    Jeder abgeschlossene Landpachtvertrag oder dessen Änderung ist bei der zuständigen Behörde innerhalb eines Monats durch den Verpächter anzuzeigen. Eine Anzeige der Landpachtverträge kann ebenfalls durch den Pächter erfolgen, welcher hierzu berechtigt ist.

    Rechtsgrundlage

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