⇑ / Ausweise und Dokumente / Ausweise / Reisepass: Kind mit eintragen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Bettina Hinkelmann-Winter
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Manuela Immetsberger
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeiter
Frau Barbara Kattler
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Anke Körbel
Besucheradresse
Weiherstraße 466914 Waldmohr
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeiter
Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
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Sachbearbeitung
Herr Torsten Rudolph
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Raum-Nr.: G1-1.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
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Sachbearbeitung
Frau Angela Schramm
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.01Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
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Sachbearbeitung
Frau Sabrina Schulze
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-1.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
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Sachbearbeitung
Frau Galina Tarasenko
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Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
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Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Die Eintragung eines Kindes in den elterlichen Reisepass ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Hintergrund dafür ist die Anpassung an internationale Entwicklungen, für Reisende jeden Alters eigene Dokumente vorzusehen, um Missbrauch vorzubeugen und Kinder zu schützen.
Aufgrund erneut geänderter europäischer Bestimmungen sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Dies gilt auch für Reisen innerhalb der Europäischen Union (Schengen-Raum), auch wenn in diesem Gebiet die Grenzkontrollen ausgesetzt sind. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Weitergehende Auskünfte erteilen die zuständigen Pass- und Personalausweisbehörden.
Was sollte ich noch wissen?
Informationen zu Reisedokumenten für Kinder finden Sie unter Kinderreisepass.