Ortsgemeinde Quirnbach/Pfalz

    Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP)

    Über eine Laufzeit von 15 Jahren soll der Kommunale Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) den Kommunen helfen, ihre bis zum 31. Dezember 2009 aufgelaufenen Liquiditätskredite zu reduzieren.

    Die Finanzierung des Fonds erfolgt zu einem Drittel aus dem Landeshaushalt, zu einem weiteren Drittel aus dem kommunalen Finanzausgleich und das letzte Drittel ist von den Kommunen selbst (z.B. durch Einsparungen im Haushalt) aufzubringen. Um den kommunalen Eigenanteil zu erzielen, verpflichten sich die Kommunen zu entsprechenden Konsolidierungsmaßnahmen.

    Die Ortsgemeinde Quirnbach/Pfalz ist dem Kommunalen Entschuldungsfonds zum 01.01.2012 beigetreten. Der jährliche kommunale Drittelanteil der Ortsgemeinde Quirnbach/Pfalz beläuft sich auf 9.354,00 Euro und muss im Rahmen der vereinbarten Konsolidierungsmaßnahmen erzielt werden.


    Dateiname Größe Datum
    Konsolidierungsvertrag OG Quirnbach.pdf640,67 KB12.05.2020
    OG Quirnbach Nachweis KEF 2016.pdf150,13 KB12.05.2020
    OG Quirnbach Nachweis KEF 2017.pdf103,58 KB12.05.2020
    OG Quirnbach Nachweis KEF 2018.pdf408,91 KB12.05.2020

    Weitere Informationen rund um den Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) finden Sie auf den Seiten des  Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur:


    Bitte wählen Sie Ihre Cookie-Präferenz: