Bürgerinformation

    / Auskunftssperren

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Bettina Hinkelmann-Winter

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    Raum-Nr.: G1-1.05
    Bahnhofstraße 2
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    Rathausstraße 8
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    Frau Manuela Immetsberger

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    Weiherstraße 4
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    Frau Barbara Kattler

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    Raum-Nr.: S1-1.01
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    Frau Anke Körbel

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    Frau Anja Mootz

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    Raum-Nr.: S1-1.04
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    Herr Torsten Rudolph

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    Raum-Nr.: G1-1.08
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    Frau Angela Schramm

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    Frau Sabrina Schulze

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    Bahnhofstraße 2
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    Frau Galina Tarasenko

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    Grundsätzlich kann jedermann über eine bestimmte Person auf Antrag eine Melderegisterauskunft erhalten. Sie können jedoch eine Auskunftssperre ins Melderegister eingetragen lassen, wenn Ihnen als dem Betroffenen oder einer anderen Person durch Bekanntgabe Ihrer Anschrift eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen könnte.

    Die Auskunftssperre hat nur Auswirkungen gegenüber Anfragen aus dem privaten Bereich (Privatpersonen, Firmen, Rechtsanwälte u. ä.). Behörden und sonstige öffentliche Stellen erhalten weiterhin Auskunft, sie werden jedoch auf diesen Umstand ausdrücklich hingewiesen.

    Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

    An wen muss ich mich wenden?

    Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde. Sie wird durch diese Meldebehörde eingerichtet. Weitere beteiligte Meldebehörden, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Meldebehörden, werden unterrichtet.

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Meldegesetz

    Welche Gebühren fallen an?

    Welche Gebühren fallen an?

    Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet und sind kostenfrei.

    Anträge / Formulare

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