Bürgerinformation

    / Express-Reisepass beantragen

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Bettina Hinkelmann-Winter

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    Raum-Nr.: G1-1.05
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    Frau Manuela Immetsberger

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    Frau Barbara Kattler

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    Frau Anke Körbel

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    Frau Anja Mootz

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    Herr Torsten Rudolph

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    Frau Angela Schramm

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    Frau Sabrina Schulze

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    Frau Galina Tarasenko

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    Leistungsbeschreibung

    Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an. 

    Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.

    Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.

    Verfahrensablauf

    Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).

    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
    • Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.

    Welche Unterlagen werden benötigt?

    • aktuelles biometrisches Passfoto
    • erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
    • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
    • gegebenenfalls:  
      • Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
      • Eheurkunde oder
      • Lebenspartnerschaftsurkunde

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn

    • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
    • Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

    Gebühr: 69,50 €
    Vorkasse: Nein
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.

    Gebühr: 102,00 €
    Vorkasse: Nein
    Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind

    Gebühr: 22,00 €
    Vorkasse: Nein
    Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:

    Welche Fristen muss ich beachten?

    Für Antragstellende unter 24 Jahre

    Geltungsdauer: 6 Jahre

    Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre

    Geltungsdauer: 10 Jahre

    Bearbeitungsdauer

    Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.

    Frist: 3 Werktage

    Rechtsgrundlage

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