Bürgerinformation

    / Wechsel Wohnungsstatus (Haupt-/Nebenwohnung)

    Zuständige Mitarbeiter

    Frau Bettina Hinkelmann-Winter

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    Raum-Nr.: G1-1.05
    Bahnhofstraße 2
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    Rathausstraße 8
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    Frau Manuela Immetsberger

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    Weiherstraße 4
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    Rathausstraße 8
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    Sachbearbeiter

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    Frau Barbara Kattler

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    Raum-Nr.: S1-1.01
    Rathausstraße 8
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    Rathausstraße 8
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    Frau Anke Körbel

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    Frau Anja Mootz

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Herr Torsten Rudolph

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    Raum-Nr.: G1-1.08
    Bahnhofstraße 2
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    Frau Angela Schramm

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    Raum-Nr.: S1-1.01
    Rathausstraße 8
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    Rathausstraße 8
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    Frau Sabrina Schulze

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    Raum-Nr.: G1-1.05
    Bahnhofstraße 2
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    Frau Galina Tarasenko

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    Raum-Nr.: S1-1.04
    Rathausstraße 8
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    Leistungsbeschreibung

    Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz ist die Grundlage für das Meldewesen das Meldegesetz (MG) für Rheinland-Pfalz. Danach müssen Sie sich binnen einer Woche nach Wohnungswechsel an-, ab- oder ummelden. An- oder Ummeldungen können i. d. R. nur persönlich durchgeführt werden.


    Ein Wohnungsstatuswechsel liegt dann vor, wenn Sie Ihre bestehende Nebenwohnung zur Hauptwohnung und gleichzeitig Ihre bisherige Hauptwohnung zur Nebenwohnung erklären. Nach dem Rheinlandpfälzischen Meldegesetz (MGRP) muss der Hauptwohnsitz an dem Ort genommen werden, an dem man sich die überwiegende Zeit aufhält. Dies ist unabhängig davon, ob Sie Ihren alten Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten oder diesen aufgeben. Bitte bringen Sie alle Ausweisdokumente mit.

    An wen muss ich mich wenden?
    • Gemeindeverwaltung
    • Verbandsgemeindeverwaltung
    • Stadtverwaltung

    Rechtsgrundlage

    Rechtsgrundlage

    Meldegesetz Rheinland-Pfalz

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