Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / Anzeige einer Graffiti-Schmiererei
Zuständige Mitarbeiter
Frau Lena Böhnlein
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.03Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Anabel Ley
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Katrin Medias
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.08Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Herr Mario Müller
Postadresse
Raum-Nr.: G1-2.03Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Angelika Schaufert
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.05Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Herr Pawel Wilms
Besucheradresse
Raum-Nr.: G1-2.06Bahnhofstraße 2
66907 Glan-Münchweiler
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Graffitis sind z.B. Bilder, Schriftzüge oder Zeichen, die mit verschiedenen Techniken auf Oberflächen im privaten und öffentlichen Raum erstellt wurden. Die Graffitis werden zumeist unter einem Pseudonym und illegal gefertigt. Öffentliche Einrichtungen versuchen mit verschiedenen Maßnahmen die illegale Anbringung der Graffitis zu verhindern. Viele Gemeinden geben dazu sogar spezielle Flächen frei. Dabei reicht die gesetzliche Ahndung bis zum Besitzverbot entsprechender Werkzeuge.
Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an Feststellungen von Graffiti-Schmierereien auf/an öffentlichen oder privaten Flächen und Gebäuden im Zuständigkeitsbereich können der örtlich zuständigen Verwaltung, Amt für öffentliche Ordnung, gemeldet werden. Sofern öffentliche Flächen oder Gebäude betroffen sind, wird die Meldung intern an das jeweils zuständige Fachamt zur weiteren Bearbeitung übersandt und ggf. Anzeige bei der Polizei erstattet. Alle anderen Meldungen, die private Flächen bzw. Gebäude der öffentlichen Flächen bzw. Gebäude betreffen, die sich nicht im öffentlichem Eigentum befinden, werden an die zuständige Polizeiinspektion weitergeleitet.
Örtliche Ordnungsbehörde