Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / Kfz: Fahrtenbuch
Zuständige Mitarbeiter
Frau Anja Mootz
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Bianca Müller
Besucheradresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Frau Galina Tarasenko
Postadresse
Raum-Nr.: S1-1.04Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Postadresse
Rathausstraße 866901 Schönenberg-Kübelberg
Funktion
Sachbearbeitung
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Ein Fahrtenbuch wird eingesetzt, um betriebliche und private Fahrten voneinander abzugrenzen. Es muss ohne Unterbrechung geführt werden. Ein Fahrtenbuch muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder einzelnen betrieblich/beruflich veranlassten Fahrt
- Reiseziel
- Reisezweck
- Namen der aufgesuchten Geschäftspartner
Wird die Ordnungsmäßigkeit des geführten Fahrtenbuches von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, muss die Nutzung des Kraftfahrzeugs für Privatfahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sowie für Familienheimfahrten nach Pauschalsätzen bewertet werden.
Zudem ist mittlerweile das Führen eines elektronischen Fahrtenbuchs gestattet. So können Sie Ihre geschäftlichen und privaten Fahrten bequem am PC erledigen. Elektronische Fahrtenbücher werden von verschiedenen Herstellern angeboten. Eine Sammlung loser Blätter ist als Fahrtenbuch nicht zulässig.
Die Verwaltungsbehörde kann dem Fahrzeughalter für eine bestimmte Zeit die Führung eines sogenannten Fahrtenbuches auferlegen, wenn nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften nicht festgestellt werden kann, wer das beteiligte Fahrzeug geführt hat. Darin muss für jede Fahrt nachgewiesen werden, wer das Fahrzeug geführt hat.