Wirtschaft

    Herzlich Willkommen bei der Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal


    Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.

     

    Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln.  Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.

     

    Unsere Aufgabenschwerpunkte:

    •  Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
    • Unternehmensbestandspflege
    • Vermittlung von Gewerbegrundstücken und  -immobilien
    • Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
    • Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative

     

    Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!


    Ihre Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:

     

    / Abfall und Umweltschutz / Abfall, Schadstoffe und Emissionen / Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Zuständige Mitarbeiter

    Herr Sven Müller

    Visitenkarte: Kontaktdaten als Visitenkarte herunterladen

    Besucheradresse

    Raum-Nr.: W1-4.11
    Rathausstraße 14
    66914 Waldmohr Adresse in Google Maps anzeigen

    Postadresse

    Rathausstraße 8
    66901 Schönenberg-Kübelberg Adresse in Google Maps anzeigen

    Funktion

    Kaufmännischer Werkleiter

    Details

    Leistungsbeschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Das Land Rheinland-Pfalz hat zur Abgabe der Erklärungen und Anzeigen nach den Abwasserabgabegesetzen die Fachanwendung  „eAbwAG“ entwickelt, die seit 2016 verpflichtend zu verwenden ist.

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Welche Gebühren fallen an?

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Auf Antrag kann für Niederschlagswassereinleitungen Abgabefreiheit gewährt werden.

    Rechtsgrundlage

    Online-Verfahren

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