Die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Oberes Glantal ist Ihre Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Verwaltung.
Unser Ziel ist es, ein wirtschaftsfreundliches Kima zu fördern und die Verbandsgemeinde Oberes Glantal als Wirtschaftsstandort zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Wir informieren, beraten, initiieren, koordinieren und bringen Menschen, Unternehmen und Kommune zusammen.
Unsere Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Koordination bei Neuansiedlungen, Umsiedlungen und Betriebserweiterungen
- Unternehmensbestandspflege
- Vermittlung von Gewerbegrundstücken und -immobilien
- Netzwerkbildung und Kontaktvermittlung
- Fachkräftesicherung und Ausbildungsplatzinitiative
Wenn Sie Fragen haben oder Informationen benötigen, sind wir für Sie da!
Ihre
Ansprechpartner bei der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal sind:
⇑ / Gesundheit und Vorsorge / Behinderung / Blindenhilfe beantragen
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
- Sozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel)
- § 72 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII)
- Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)